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Information der Zuchtkommission bezüglich Equidenpässe

Achtung: Ausländische Pässe für Schweizer Zuchtpferde sind in der Schweiz ungültig!

Für in der Schweiz geborene Pferde sind ausschliesslich Equidenpässe gültig, die durch eine vom BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) anerkannte Zuchtorganisation ausgestellt wurden. Im Fall von Islandpferden ist einzig die IPV CH zur Ausstellung von Equidenpässen berechtigt.

Durch ausländische Zuchtorganisationen ausgestellte Equidenpässe sind ungültig. Details entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt des BLW: Augen auf bei der Bestellung des Equidenpasses!

Ein ungültiger Equidenpass hat für Sie als Züchter, Käufer oder Besitzer eines Islandpferdes ganz konkrete Folgen:

    • Sie verletzen Schweizer Recht und haben allfällige Konsequenzen zu tragen.
    • Ohne gültigen Equidenpass und Eigentumsurkunde ist der (Wieder-)Verkauf Ihres Pferdes erschwert. 
    • Ihr Pferd wird nicht in WorldFengur eingetragen. Damit ist es von der Zucht und der Teilnahme an Sportprüfungen ausgeschlossen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Zuchtkommission (zucht@ipvch.ch) wenden. Bei der Zuchtkommission können Sie auch nachträglich einen gültigen Equidenpass bestellen.

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