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Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

Oberlandesgericht Karlsruhe
 
Mitteilung der Pressestelle vom 25.08.2017
 
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Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife
 
Der Kläger und seine Begleiterin wurden bei einem Ausritt in der Nähe von Jöhlingen im August 2014 von ihren Pferden abgeworfen und erlitten Verletzungen. Die Beklagte führte ihren Hund aus. Der freilaufende Hund folgte den Pferden des Klägers und seiner Begleiterin. Die Beklagte pfiff zunächst einmal, dann noch mindestens ein weiteres Mal mit der Hundepfeife, um den Hund zur Umkehr zu bewegen. Dies gelang, allerdings gingen die Pferde des Klägers und seiner Begleiterin durch und warfen beide Reiter ab.

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