In jedem VFD- Landesverband werden entsprechend der Satzung des VFD- Bundesverbandes auf der Jahreshauptversammlung die Delegierten gewählt, die als Vertreter der Mitglieder des jeweiligen Landesverbandes an der Bundesdelegiertenversammlung teilnehmen. Die mögliche Anzahl der Delegierten (drei bis fünf) ergibt sich aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes.