GV 2021: schriftliche Durchführung
Der Bundesrat hat beschlossen, die Covid-19-Verordnung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2021 auf schriftlichem Weg erfolgen.
Der Vorstand der IPV CH hat aufgrund der Planungsunsicherheit beschlossen, die GV 2021 erneut auf schriftlichem Weg durchzuführen. Die Unterlagen dazu werden allen Mitgliedern rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt.
Vorstand IPV CH
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