Dokumentationspflicht bei Veranstaltungen mit Pferden
Anpassungen an EU-Recht 13.03.2020 Berlin – Angesichts häufigerer Fälle der ansteckenden Blutarmut bei Einhufern hat der Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen beschlossen. Mit dieser Änderung besteht nun bundesweit für Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen mit Pferden die Pflicht zur Dokumentation der Daten bezüglich der teilnehmenden Pferde, inklusive der Daten der Halter und der Haltungsorte der Tiere.