Infos der VFD-SAAR e. V. zu den Lockerungen der Landesregierung ab 1.6.2020
Am Freitag, dem 29.5.2020 hat die Saarländische Landesregierung 29.05.2020 eine neue Rechtsverordnung bekanntgegeben, die mit Datum Montag, 01. Juni 2020 in Kraft tritt.
In der Rechtsverordnung sind Änderungen wie z. B. die Vergrößerung der Trainingsgruppe von 5 auf 10 Personen und Wettkämpfe im Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen können unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

