Einreichung von Deckscheinen
!!! Achtung Hengsthalter !!!
Jeder Hengsthalter ist gemäß der Satzung/Zuchtbuchordnung § 28.3. verpflichtet, zum Ende der Decksaison der Geschäftsstelle des Verbandes die Bedeckungs/Besamungsunterlagen einzureichen.
!!! Achtung Hengsthalter !!!
Jeder Hengsthalter ist gemäß der Satzung/Zuchtbuchordnung § 28.3. verpflichtet, zum Ende der Decksaison der Geschäftsstelle des Verbandes die Bedeckungs/Besamungsunterlagen einzureichen.