„Bundes-Notbremse“ sorgt vorerst für den Stillstand der Füße
Liebe Tänzerinnen, liebe Tänzer,
1. Seit dem 24. April 2021 gilt in Berlin die „Bundes-Notbremse“ im novellierten Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Senats von Berlin.