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Wege-Sperre im Landkreis Miesbach: Verbot noch nicht vom Tisch

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Der Streit um Wegeverbote in mehreren Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach ist noch nicht beendet. Geht es nach dem zuständigen Landratsamt, treten dort ab April 2027 Pauschalverbote für das Mountainbiken auf Wegen unter 1,5 Meter Breite in Kraft, sofern sich der Kreistag nicht auf eine Zonierung einigen kann. DIMB, DAV und BRV kritisieren den Beschluss und geben neben einer Stellungnahme an den Verordnungsgeber auch eine Pressemitteilung heraus.

Im Landkreis Miesbach in Oberbayern geht die Neufassung von sechs Landschaftsschutzgebietsverordnungen in die nächste Runde. Problematisch für Mountainbiker: Damit könnte in fünf der sechs Landschaftsschutzgebiete ein Pauschalverbot für das Befahren von Wegen unter 1,5 Meter Breite einhergehen. Ein solches Verbot stand bereits Mitte des Jahres im Gespräch (wir berichteten: Wege-Sperre im Landkreis Miesbach), konnte aber nach scharfer Kritik durch die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) und den Deutschen Alpenverein (DAV) sowie der Einreichung von fast 300 Einsprüchen verhindert werden.

Dennoch ist die Gefahr einer Wege-Sperre im Landkreis Miesbach nicht beseitigt: Wie die DIMB, der DAV und der Bayerische Radsportverband (BRV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung berichten, möchte das zuständige Landratsamt nun beschließen, dass eine Zonierung angestrebt wird, innerhalb deren das Pauschalverbot für Wege unter 1,5 Meter gelten soll. An der Aufteilung der Zonen sollen neben der Verwaltung auch die Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft sowie die Regionalentwicklung Oberland beteiligt sein. Der Clou: Trifft der Kreistag bezüglich der Zonen keine Entscheidung, soll automatisch ab dem 01.04.2027 ein Verbot für das Mountainbiken auf Wegen unter 1,5 Meter Breite in Kraft treten.

Thomas Holz, Sprecher der DIMB IG Bayerische Voralpen, übt Kritik an der Beschlussidee des Landratsamts: „Dass bei einer Nichteinigung des Kreistags bzgl. einer Zonierung in den Landschaftsschutzgebieten dann wieder das Pauschalverbot greifen soll, ist eine Farce. Damit besteht keinerlei Druck auf eine Einigung.“

Die Verbände argumentieren: Da das Landratsamt ja eine Zonierung vorschlägt, gehe man dort gar nicht davon aus, dass ein pauschales Wegeverbot im gesamten Schutzgebiet notwendig sei. Dass ein solches Verbot bei Nichteinigung automatisch in Kraft treten soll, sieht man bei den Verbänden als Beweis dafür an, dass sich das Landratsamt in ein „von Bürokratie nicht mehr zu überbietendes Konstrukt“ verrennt, welches weder ordnungsrechtlich praktikabel noch der Bevölkerung verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln sei.

Auch die Begründungen für die Notwendigkeit einer Regulierung des Radfahrens in Landschaftsschutzgebieten seien nicht überzeugend, denn: „Unabgestimmter Trailbau ist bereits jetzt schon gesetzeswidrig und verboten. Unabgestimmter Trailbau lässt sich am effektivsten durch mitgestaltete, offizielle und attraktive Angebote verringern – nicht durch ein Radfahrverbot. Das Landratsamt vermischt hier unseres Erachtens zwei voneinander unabhängig zu betrachtende Sachverhalte.“ – so Sonja Schreiter, Fachreferentin bei der DIMB.

Besonders bitter: Bei der Zonierung möchte sich die Verwaltung u. a. mit Almwirtschaft, Forst und Jagd zusammensetzen, während eine Beteiligung von DIMB oder DAV weiterhin nicht vorgesehen sei. Perspektiven von Erholungssuchenden und Natursporttreibenden bleiben damit außen vor. Generell sei bei der Erarbeitung des Zonierungskonzepts keine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich. Daher rufen die Verbände Mitglieder und Mountainbiker im Allgemeinen dazu auf, auch in der zweiten Auslegungsrunde ihre Einwände schriftlich an das Landratsamt Miesbach vorzubringen.

Die Pressemitteilung könnt ihr hier einsehen:

Eure Meinung zum drohenden Wegeverbot?

Infos: Gemeinsame Pressemitteilung von DIMB, DAV und BRV

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