EU-DSGVO - es tut dem Verein nicht weh
Zunächst die gute Nachricht: Der 25. Mai ist vorbei, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in Kraft und wir leben alle noch. Auch wir beschäftigen uns wie viele andere Institutionen als Landesverband und BDR immer noch mit dem Thema. Aber sollen oder können wir unsere Mitgliedsvereine beraten? Eine triefgreifende Rechtsberatung können und dürfen wir nicht leisten. Dazu fehlt uns die Legitimation, das individuelle vereins-interne Wissen und in einigen Situationen auch die Kompetenz. Wir müssen daher bei schwierigen Einzelfällen auf andere Instanzen verweisen.

