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Ausschreibung zur Bayerischen Jugendmeisterschaft 2021 U13/U15/U17/U19 weiblich/männlich

Die Bayerischen Jugend-Meisterschaften werden in diesem Jahr bei zwei Veranstaltungen ausgetragen.

Teil 1:
03. –  04. Juli 2021 in Neuendettelsau

 

Teil 2:
10. –  11. Juli 2021 in Eichstätt

 

 Meldeschluss:      02. Juni 2021

 

In jeder Gewichtsklasse werden maximal 8 Sportler zugelassen.

Die Entscheidung darüber treffen der Leitende Verbandstrainer und der Jugendwart.

 

Nach Eingang der Meldungen erhalten alle Vereine eine Rückmeldung, ob

der zugelassene Teilnehmer/in bzw. ob das Finale in Neuendettelsau oder Eichstätt

ausgeboxt werden muss (Siehe WB § 33.10 Schutzbestimmungen).

                                                       

Teilnahmebedingungen:

Jahrgangs- und Gewichtsklassen:

Schüler           U 13                m/w                2009 + 2010               3 x 1   Min.

m/w kg 40; 42; 44; 46; 48; 50; 52; 54; 57; 60; 63; 66; 70; 75; 80; +80

Kadetten        U 15                m/w                2007 + 2009               3 x 1,5 Min.

m/w kg 40; 42; 44; 46; 48; 50; 52; 54; 57; 60; 63; 66; 70; 75; 80; +80

Junioren        U 17                m/w                2005 + 2006               3 x 2   Min.

m/w kg 40; 42; 44; 46; 48; 50; 52; 54; 57; 60; 63; 66; 70; 75; 80; +80

Jugend           U 19                m/w                2003 + 2004               3 x 3   Min.

m     kg 49; 52; 56; 60; 64; 69; 75; 81; 91; +91

w     kg 48; 51; 54; 57; 60; 64; 69; 75; 81; +81


Es können auch Sportler/innen gemeldet werden, die unterhalb der ausgeschriebenen

Gewichtsklassen liegen.

Die teilnehmenden Boxsportler/innen müssen Mitglieder eines dem BABV angeschlossenen

Vereins sein.

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Startausweises mit Verlängerungsvermerk

für das Jahr 2021 sein und darf keiner Sperre oder sonstigen Disqualifikation unterliegen.

Bei weiblichen Sportlerinnen ist eine „Nicht-Schwangerschafts-Erklärung“ beizufügen.

 

Durchführung der Veranstaltung:

Die Durchführung erfolgt strikt nach den Wettkampfbestimmungen des DBV und unter der

Aufsicht des Bayerischen Amateur-Box-Verbandes.


Die Auslosung und die Kampfreihenfolge
werden ausnahmslos von dem anwesenden Landesjugendwart festgelegt.

Die Austragung der Wettkämpfe erfolgt im KO-System.

Eine Ausnahmeregelung tritt in Kraft, wenn in einer Gewichtsklasse der Altersklasse Jugend,

drei Athleten starten.

Hier gilt folgender Modus:

Der Sieger des 1. Wettkampfes (Los-Nr. 1 gegen Los-Nr. 2) hat sich für das Finale qualifiziert.

Der Verlierer trifft in der zweiten Serie auf den Freilosinhaber (Los-Nr. 3). Der Sieger dieses

Kampfes trifft im Finale auf den Gewinner des Kampfes Nr. 1 dieser Gewichtsklasse.

Der Startausweis ist von jedem Kämpfer vor dem Wiegen an den Landesjugendwart zu

übergeben.

Ohne ordnungsgemäß vorliegenden Startpass wird keine offizielle Wiegekarte ausgehändigt.

Die Meldegebühr in Höhe von Euro 10,-- für jeden Athleten/in, ist bei Abgabe des

Startausweises an den Landesjugendwart zu entrichten.

                                              

Die Teilnehmer/innen haben in vorschriftsmäßiger Kampfkleidung lt. Wettkampfbestimmung

anzutreten.

 

Haftungsausschuss:

Die Teilnehmer/innen starten auf eigene Rechnung und Gefahr bzw. auf Kosten der Vereine.

Weder Ausrichter noch Veranstalter haften in irgendeiner Art und Weise.

.

Die Anmeldung der Aktiven zu den Bayerischen Jugend-Meisterschaften

muss schriftlich (Brief, Fax, E-mail usw.) bis zum

02.
Juni 2021

erfolgen.

                                          

 Die Anmeldung auf beiliegender Meldeliste ist zu richten an:

                                               Landesjugendwart

                                               Gerhard Winnerl

                                               Pankofen-Dorfstraße 42

                                               94447 Plattling

Nachmeldungen können nicht akzeptiert werden.

Jede/r Sportler/in startet in der gemeldeten Gewichtsklasse.

 

Aktive, die noch keinen Wettkampf bestritten haben, werden zur Meisterschaft

nicht zugelassen.

Die Anmeldung ist verbindlich, das heißt, bei Nichtantreten oder Nichterscheinen des/der Aktiven

ist neben einer Sperre auch eine Geldbuße in Höhe von Euro 50,-- fällig, es sei denn, der

Sportler ist durch ein ärztliches Attest entschuldigt.


gez.     Karl Heinrich Pauckner                                             gez.     Gerhard Winnerl

            BABV - Präsident                                                                  Landesjugendwart

 

           

                                                      

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