Der Lockdown wird fortgesetzt – neue Coronaschutzverordnung ab dem 25. Januar gültig
– Aktualisiert am 22.01.2021 – Die neue, ab dem 25.01.2021 gültige »Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport. Wörtlich heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen […]
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