Entscheidung im Sportgerichtsverfahren Alfonso Fusco
In dem
Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertr. d. d. Präsidenten Karl-Heinrich Pauckner - Antragsteller -
gegen
ergeht am 18.12.2020 folgende Entscheidung:
1. Die einstweilige Anordnung vom 27.08.2020 wird mit Wirkung zum 11.10.2020 aufgehoben.
Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertr. d. d. Präsidenten Karl-Heinrich Pauckner - Antragsteller -
gegen
Alfonso Fusco - Antragsgegner -
ergeht am 18.12.2020 folgende Entscheidung:
1. Die einstweilige Anordnung vom 27.08.2020 wird mit Wirkung zum 11.10.2020 aufgehoben.
2. Die Verfahren über die Anträge vom 26.06.2020 und 24.08.2020 gegen den Antragsgegner werden
zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
3. Die Verfahren über die Anträge vom 26.06.2020 und 24.08.2020 werden aufgrund Antragsrücknahme
im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches eingestellt.
4. Verfahrensgebühren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

