Entscheidung Sportgerichtsverfahren Maier
In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
gegen
Maier Viktor, Viktor Maiers Hit Squad Rosenheim,
Mangfall-Straße 28 c, 83026 Rosenheim
ergeht am 28. Februar 2020 folgende
Entscheidung:
1. Dem Antragsgegner wird wegen unsportlichen Verhaltens eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € auferlegt.
2. Der Antragsgegner wird hiermit verwarnt, dass im Wiederholungsfalle von unsportlichen Verhalten innerhalb der nächsten drei Jahre diese im Falle des Schuldspruchs mindestens mit einer zeitigen Sperre geahndet wird.
3. Der Antragsgeger hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40,00 € zu tragen.
gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart.
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
gegen
Maier Viktor, Viktor Maiers Hit Squad Rosenheim,
Mangfall-Straße 28 c, 83026 Rosenheim
ergeht am 28. Februar 2020 folgende
Entscheidung:
1. Dem Antragsgegner wird wegen unsportlichen Verhaltens eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € auferlegt.
2. Der Antragsgegner wird hiermit verwarnt, dass im Wiederholungsfalle von unsportlichen Verhalten innerhalb der nächsten drei Jahre diese im Falle des Schuldspruchs mindestens mit einer zeitigen Sperre geahndet wird.
3. Der Antragsgeger hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40,00 € zu tragen.
gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart.