Neuanlegung BABV-Unterlagen
Wegen des fehlenden Passwortes können die Listen mit der Aufstellung betreffend Vereine und Aktive (alphabetisch) - vom bisherigen BABV-Geschäftsstellenleiter Kurt Suchan erstellt - nicht geöffnet werden. Das bedeutet, dass diese für 1000 Aktive neu angelegt werden müssen.
Hierzu ist die Mitarbeit der Verein insofern erforderlich, als ein Abgleich mit dem Aktivenverzeichnis in der BABV-Homepage vorgenommen werden muss, welcher der dort angegebenen Athleten sich tatsächlich im Besitz eines gültigen Startausweises befindet. Das Aktivenverzeichnis befindet sich auf dem Stand 10. März 2019.
Athleten/Athletinnen, für die kein Verlängerungsantrag gestellt wurde, werden zum
25. April 2019 im BABV-Aktivenverzeichnis unwiderruflich gelöscht.
Aktive mit einem gültigen Startausweis sind in der Homepage mit `kursiv` ausgewiesen.
Athleten, deren Vereine bisher noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten ihrer Athleten nach dem EU-Datenschutzgesetz abgegeben haben, dürfen auch weiterhin in der BABV-Homepage nicht aufgeführt werden. Das bedeutet, dass diese Kämpfer bei Teilnahme an Nachwuchsveranstaltungen, Vergleichskämpfen, Meisterschaften usw. nur unter .dem Namen ihres Vereins angegeben werden.
Hierzu ist die Mitarbeit der Verein insofern erforderlich, als ein Abgleich mit dem Aktivenverzeichnis in der BABV-Homepage vorgenommen werden muss, welcher der dort angegebenen Athleten sich tatsächlich im Besitz eines gültigen Startausweises befindet. Das Aktivenverzeichnis befindet sich auf dem Stand 10. März 2019.
Athleten/Athletinnen, für die kein Verlängerungsantrag gestellt wurde, werden zum
25. April 2019 im BABV-Aktivenverzeichnis unwiderruflich gelöscht.
Aktive mit einem gültigen Startausweis sind in der Homepage mit `kursiv` ausgewiesen.
Athleten, deren Vereine bisher noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten ihrer Athleten nach dem EU-Datenschutzgesetz abgegeben haben, dürfen auch weiterhin in der BABV-Homepage nicht aufgeführt werden. Das bedeutet, dass diese Kämpfer bei Teilnahme an Nachwuchsveranstaltungen, Vergleichskämpfen, Meisterschaften usw. nur unter .dem Namen ihres Vereins angegeben werden.

