Manuel Charr – Unschuldig wegen einem Verfahrensfehler?
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„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ So oder so ähnlich lauten die Gesetze in zivilisierten Ländern. Das gilt auch für Doping, was laut Gesetz ebenfalls eine strafbare Handlung ist. Werden bei einem angestrebten Nachweis der Schuld grobe Fehler gemacht, kann das Verfahren ins Leere laufen. Letzteres scheint im „Fall Charr“ nun eingetreten zu sein. Bei Manuel Charr gab es im Rahmen einer Dopingkontrolle in der A-Probe einige Auffälligkeiten. Angeblich wurden gleich 2 verbotene Substanzen gefunden. Manuel Charr wies jeden Vorwurf von sich. Der bereits angesetzte WM-Kampf gegen Fres Oquendo wurde abgesagt. Von Seiten des Charr-Managements herrschte Ratlosigleit, was jetzt passieren solle. Die Enttäuschung wegen des Doping-Verdachts war groß. Es stand Aussage gegen Aussage. Charr beteuerte seine Unschuld. Die A-Probe sagte etwas anderes. Endgültige Klarheit sollte durch die B-Probe geschaffen werden. Das zog sich etwas hin und man hörte in den letzten Wochen nichtes Neues mehr. Auffallend war, dass die WBA sich mit keiner Silbe zu ...

