Hinweis betreffend Startausweise
Aus gegebenen Anlass wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startausweisanforderungen diese komplett ausgefüllt sein müssen. Dies gilt insbesondere für die Seiten 2 bis 6 und 30. Der BABV füllt lediglich die Innenseite des Deckblattes und die Seite 1 aus. Nach Erledigung sind die Pässe an den BABV zur jährlichen Überprüfung nach § 35 (Jahreskontrolle) zurückzuleiten.

