Datenschutz - Resultate
Athleten, deren Vereine nach dem EU-Datenschutzrecht die Zustimmung für eine Veröffentlichung in der Homepage verweigert haben, dürfen ab sofort in RESULTATE namentlich nicht mehr erwähnt werden. Hier erfolgt zukünftig nur noch der Hinweis auf dessen Verein.
Für Vereine, die ihre Zustimmung abgegeben haben, gilt weiterhin der Hinweis, dass die Unterschriftsliste aufbewahrt werden muss, um einer späteren Rückfrage durch einen Datenschutzbeauftragten standzuhalten.
Für Vereine, die ihre Zustimmung abgegeben haben, gilt weiterhin der Hinweis, dass die Unterschriftsliste aufbewahrt werden muss, um einer späteren Rückfrage durch einen Datenschutzbeauftragten standzuhalten.

