Letzter Hinweis bezüglich Datenschutz
Es ergeht letztmals der ausdrückliche Hinweis, dass Athleten jener Vereine, die ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten ihrer Aktiven bis 1. Juli 2018 nicht erklärt haben, am 2. Juli 2018 nach den EU-Vorgaben im Aktivenverzeichnis gelöscht werden müssen.
Die Voraussetzungen für die Erklärung wurde wiederholt in der BABV-Homepage veröffentlicht.
Die Voraussetzungen für die Erklärung wurde wiederholt in der BABV-Homepage veröffentlicht.

