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CAS nicht zuständig: Startrecht für Russen im Bob-Weltcup bleibt

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Lausanne (dpa) - Die lebenslang vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) für Olympia gesperrten Russen dürfen weiter im Bob- und Skeleton-Weltcup starten. Eine Beschwerde vom Weltverband IBSF für eine Einstweilige Verfügung wurde vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abgelehnt. Das teilte der Bob- und Skeleton-Weltverband am Donnerstag auf seiner Homepage mit. «Das CAS hat eindeutig keine rechtliche Zuständigkeit», heißt es in der Begründung.Demnach werden die Verfahren gegen Olympiasieger Alexander Tretjakow, Jelena Nikitina, Maria Orlowa, Olga Potilizina, Ilwir Chusin, Alexander Kasjanow und Alexej Puschkarew eingestellt. «Als Folge dürfen die Athleten bei den IBSF-Veranstaltungen wie z.B. dem Weltcup, dem Europa Cup, dem Nord Amerika Cup oder dem Intercontinental Cup starten», teilte die IBSF mit. Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Weltverband IBSF hatte die Sperre der Russen vor dem Weltcup in Winterberg Anfang Dezember vorläufig aufgehoben. «Nach einer mündlichen Anhörung mussten wir feststellen, dass die Unterlagen der IOC-Oswald-Disziplinarkommission für eine Sperre nicht ausreichen», sagte IBSF-Vizepräsident Andreas Trautvetter damals. Das Exekutivkomitee der IBSF wollte die Entscheidung der eigenen Anti-Doping-Kommission vom CAS überprüfen lassen. Das IOC hatte diesen Schritt unterstützt.Trautvetter, parallel auch Präsident des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD), wollte auf den CAS-Gang verzichten. «Es kostet nur Geld, und das Ergebnis ist dasselbe», sagte Trautvetter. Die lebenslangen IOC-Sperren für Olympia bleiben vorerst unberührt.

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