Öffnung der Außengastronomie
Liebe Mitglieder,
die Außengastronomie des Restaurants „Fairways“ öffnet am Samstag, den 22.05.21.
Nachfolgend möchten wir Sie über die geltenden Voraussetzungen informieren, um die Außengastronomie zu nutzen:
•Gäste müssen dem Personal einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.
Folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen:
•1. geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
•2. genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurück-liegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
•3. genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
Wichtig: Alle Nachweise sind dem Gastronomie-Personal bei jedem Besuch vorzulegen!
•Bitte warten Sie vor dem Terrasseneingang bis Sie vom Gastronomie-Personal angesprochen werden.
•Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden.
Die Öffnungszeiten der Außengastronomie sind täglich von 11:00 bis 19:00 Uhr.
Am Montag, den 31.05.21 ist die Gastronomie geschlossen.

