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Wiederaufnahme des Flugbetriebs in Paterzell am 11. Mai 2020

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Ab Montag, dem 11. Mai 2020 ist wieder Luftsport/Flugbetrieb am Sonderlandeplatz Paterzell eingeschränkt zulässig.

Grundlage der Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist die „Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen des Luftsportverbandes Bayern e. V. und dem „Covid-19 Schutz- und Hygiene-Konzept am Sonderlandeplatz Paterzell“.

Leider sind Besuche am Flugplatz sowie Einführungsflüge derzeit nicht möglich. Bitte besuchen Sie uns gerne auf unsere Website oder auf unserer Facebook-Seite.

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