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Bestellungen von UWW-Lizenzen für internationale UWW-Turniere

Werte Sportfreunde,

Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass eigenständige Bestellungen von UWW-Lizenzen für internationale UWW-Turniere ausschließlich über die Landesorganisationen an uns erfolgen muss. Eine direkte Beantragung durch einzelne Vereine oder SportlerInnen ist nicht mehr möglich.
Hintergrund dieser Regelung ist die notwendige Koordination der Informationsflüsse, die wir als DRB beachten müssen. Insbesondere betrifft dies die Startgenehmigungen von Bundeskaderathleten, die in Abstimmung mit den jeweiligen Bundestrainern erfolgen müssen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kampfrichterregelung: Sobald mehr als drei Athleten von Deutschland – stilartübergreifend – bei einem Turnier starten, muss ein Kampfrichter seitens des Spitzenverbandes gestellt werden. Andernfalls ist der DRB verpflichtet, eine Strafzahlung in Höhe von 2.000 CHF an die UWW zu leisten.
 
Jens Gündling
Generalsekretär

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