Zweitstartrecht 2017 - Antragsfrist endet am 30.04.2017
Seit 1. Dezember 2016 können die Zweitstartrechte für 2017 beantragt werden. In diesem Jahr kann der Antrag erstmals über die Datenbank „Phoenix“ heruntergeladen werden. Dazu loggt sich der Athlet/ die Athletin unter diesem Link in seinen persönlichen Account ein, wählt den Menüpunkt „Zweitstartrecht“ füllt die Felder entsprechend den Vorgaben aus. Nach dem Speichern steht der Antrag zum Download bereit und der Antragsteller (Athlet/in) erhält eine E-Mail mit dem ausgefüllten Antrag an die von ihm im System hinterlegte Mailadresse. Ab hier geht es weiter wie bisher.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 30.4.2017.