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Der EMTV nahm am 16. Mai an „Schleswig-Holstein läuft“ teil.

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veranstaltung, Werbung- und Solidarität – für die vielen Veranstalter des Landes zu bekunden.Wir vom Eckernförder MTV haben diese Initiative sehr gern angenommen – und sind mit demLauftreff- und den Triathleten an diesem Sonntag an den Start gegangen. Nach einer relativ kurzen Bewerbung für dieses kleine Laufevent, gab es recht schnell ein breites Interesse an einem gemeinsamen Lauf für unsere Veranstalter. Der EMTV ist ja bekanntlich mit dem Eckernförder Stadtlauf, dem Eckernförder-Bank-Staffelmarathon und dem Ostseetriathlon vertreten – und bietet alljährlich diese beliebten sportlichen Wettkämpfe an. Durch die immer noch geltenden CORONABeschränkungen mussten unsere sportlichen Veranstaltungen, bereits ein zweites Mal abgesagt und auf das kommende Jahr verschoben – werden. Die Lauftreff- und Triathlon-Sparte führte am Sonntag diesen jeder für sich eigenständigen Lauf – Schleswig-Holstein läuft 2021, mit einer breiten Beteiligung durch. Der Lauf fand auf unserer sommerlichen Hausstrecke, die sogenannte Noor-Runde unter Beachtung der geltenden Corona-Bestimmungen statt. Laufen lässt sich ohne zusätzliche Kontakte gut durchführen, wenn es sich hierbei nicht gerade um einen (größeren) Wettkampf handelt. So wurde auf die entsprechenden Abstände geachtet und die Zusammenkünfte entsprechend der geltendenVerordnung eingehalten. Da der Lauf ohne Wertung und auch ohne eine fest bestimmte Laufstrecke bestritten werden konnte, waren die erforderlichen Abstände – leicht einzuhalten. In der Summe starteten 23 Teilnehmer*innen aus diesen beiden Sparten. Der Start erfolgte um 10:00 Uhr auf dem Parkplatz am Noorwanderweg, bei sonnigem Wetter. Alle Läuferinnen Läufer waren sehr begeistert und freuten sich über die Möglichkeit, an einen gemeinsamen Lauf teilzunehmen. Bei diesem Lauf ging es nicht um Schnelligkeit, die persönliche Bestleistung, sondern einzig um die Solidarität für unsere Laufveranstalter in Schleswig-Holstein – und im Besonderem, für unsere Veranstalter des Eckernförder MTV.Nach Abschluss dieser kurzfristig organisierten eigenen Laufveranstaltung sah man durchwegfreudige Gesichter mit einem breiten Lächeln. Zudem konnten zwei neue Anmeldungen für einen Vereinsbeitritt an diesem Vormittag gewonnen werden.Ein bereitgestelltes Kaltgetränk rundete diesen gemeinsamen Lauf – unter Berücksichtigung der Corona-Beschränkungen, ab.Mit sportlichen GrüßenWolfgang Besler(Stadtlauforganisation) Der Beitrag Der EMTV nahm am 16. Mai an „Schleswig-Holstein läuft“ teil. erschien zuerst auf Eckernförder MTV.]> 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 17. Mai 2021 https://www.eckernfoerdermtv.info/11-konzept-hygiene-und-verhaltensregeln-beim-emtv-gueltig-ab-montag-17-mai-2021/ EMTV Vorsitzender Wed, 12 May 2021 08:13:08 +0000 Neuer Beitrag Vereinsleben http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10638

11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregelnbeim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Weiterlesen →

Der Beitrag 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 17. Mai 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 12. Mai 2021
gültig ab 17. Mai 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 11. Mai 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen.

Die Änderungen zum 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern ist nach wie vor nicht gestattet. Ausnahme: Bahnen schwimmen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken.

Die freiwillige Nutzung der Luca-App innerhalb der Sportgruppen ist vereinsweit freigegeben. Die Nutzung erfolgt in enger Abstimmung innerhalb der Sportgruppen, der verantwortlichen Übungsleiter*innen und den Spartenleiter*innen. Die Möglichkeit der Abgabe einer ausgefüllten Kontaktdatenerfassung zum Sportbeginn bleibt aber immer erhalten. Die notwendigen Verfahren sind mit den Spartenleiter*innen abgestimmt.

Dieses Konzept gilt ab dem 17. Mai 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen:

Die Sportausübung ist nur zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern,
  4. innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
  5. Nicht mitgezählt werden bei der Beschränkung der oben genannten Teilnehmerzahlen nach § 8 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) vollständig Geimpfte oder Genesene. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung 14 Tage zurückliegt. Als Genesene gelten Personen, deren Infizierung mithilfe einer Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
  6. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung auf allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro Sport treibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig im Raum verteilt sind.
  7. Für von uns benannte Kaderathleten*innen gelten die Festlegungen dieses Konzeptes nicht. Dort gibt es Sondervereinbarungen.

Wahrscheinliche Festlegungen bei einer Inzidenz über 100:

Voraussichtlich ist die Sportausübung dann nur noch zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person im Freien (auch auf Außensportanlagen)
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Nach amtlicher Feststellung der Inzidenz über 100 wird durch eine zu erlassende Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Landesverordnung ergänzt. Dann wissen wir genau, was noch erlaubt ist.

Festlegungen im Einzelnen:

  1. Sport kann nur mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. In den Sporthallen ist für jede Person eine Fläche von mindestens 80 m 2 vorzusehen mit einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Gesamtfläche der Sporthalle. Das heißt: Pro Person ist eine Fläche von ca. 9×9 m vorzusehen, die bei der Sportausübung regelmäßig nicht verlassen werden darf. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist bei der Sportausübung nicht zu tragen.
  2. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  3. Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
  5. Die Nutzung von Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen ist gestattet. Bitte die entsprechenden Hygienekonzepte / Aushänge an / in den Sportstätten beachten!
  6. Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Sportstätten ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
  7. Die Erhebung von Kontaktdaten ist in Teilen zwingend vorgeschrieben. Zum Schutz unserer Mitglieder folgen wir den Empfehlungen unserer Fachverbände und Erheben die Kontaktdaten für jede Vereinssportgruppe. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt entweder über die Luca-App oder durch Übergabe eines ausgefüllten Nachverfolgungsnachweises am Treffpunkt an die / den Übungsleiter*in. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter Nachverfolgungsnachweis zu finden. Die Kontaktdatenerfassung ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  8. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps zu finden.
  9.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
  10. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    1. Bis zum Erreichen der Sportfläche gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
    2. Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    3. Ausnahme: Je eine Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden eines Haushalts darf die Außensportanlage betreten. Die Aufsichtspersonen dürfen sich aber nur am Rand der Sportanlage unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufhalten. Aufgrund der Personenbeschränkungen in den Sporthallen ist nur das Warten vor der Sporthalle unter gleichen Bedingungen erlaubt.
    4. Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: Sportartspezifische-Übergangsregeln zu finden.
    5. In den Sporthallen ist bei der Sportausübung ausreichend zu lüften (ca. alle 20 min).
    6. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
    7. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
    8. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.

Diese Festlegung gilt ausschließlich bei kontaktfreier Sportausübung und einer gleichmäßigen Verteilung der Sportreibenden auf der gesamten Fläche.

SporthalleSportflächeAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen über 18. LebensjahrAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen bis 18. Lebensjahr
Schulzentrum Halle I1.180 m21012
Schulzentrum Halle II980 m21012
Schulzentrum Halle III1.220 m21012
Wulfsteerthalle1.005 m21012
Fritz-Reuter Sporthalle960 m21012
Gudewerdt-Sporthalle961 m21012
Gudewerdt-Turnhalle365 m244
Pestalozzi-Turnhalle242 m233
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule108 m211
Willers-Jessen-Turnhalle187 m222
Richard-Vosgerau-Turnhalle316 m233
Sporthalle RBZ Fischerkoppelca . 300 m233

Gültigkeit:

Das 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 17. Mai 2021 bis auf weiteres!

Link zum 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 12. Mai 2021 als PDF-Version:
2021-05-12-11-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: Nachverfolgungsnachweis

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Wir starten!! Training / Abnahme Deutsches Sportabzeichen mit Terminübersicht fürs Jahr 2021 https://www.eckernfoerdermtv.info/wir-starten-training-abnahme-deutsches-sportabzeichen-mit-terminuebersicht-fuers-jahr-2021/ EMTV Vorsitzender Mon, 10 May 2021 08:51:31 +0000 Neuer Beitrag Sportabzeichen Vereinsleben http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10636

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder sowohl das Training als auch die Abnahme von Weiterlesen →

Der Beitrag Wir starten!! Training / Abnahme Deutsches Sportabzeichen mit Terminübersicht fürs Jahr 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder sowohl das Training als auch die Abnahme von Leistungen für das Deutsche Sportabzeichen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es kann Jeder teilnehmen! Die Mitgliedschaft im EMTV ist nicht erforderlich. Grundgebühren zum Ausstellen einer Urkunde fallen nicht an. Diese werden von unserem Kooperationspartner Provinzial Bezirkskommissariat Stegemann und Passick e. K. Eckernförde übernommen. Die Organisation vor Ort erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Landesverordnung bezüglich der Corona-Pandemie. Erforderliche Kontaktnachverfolgungen erfolgen über die LUCA-App vor Ort oder mit unserem Nachverfolgungsnachweis (dieser ist im Download-Bereich auf unserer Web-Seite zu finden, bitte ausgefüllt mitbringen). Familien und Urlauber können Extratermine anfragen, wenn Prüfer*innen zur Verfügung stehen. Treffpunkt ist der Gudewerdt-Sportplatz immer um 18:00 Uhr. Anschrift: 24340 Eckernförde, Pferdemarkt 64.

Terminübersicht:

Montag, 31. Mai 2021

Montag, 14. Juni 2021

Montag, 05. Juli 2021

Montag, 19. Juli 2021

Montag, 02. August 2021

Montag, 16. August 2021

Montag, 06. September 2021

Montag, 20. September 2021 Ein Termin zur Abnahme von Schwimmleistungen wird noch zeitgerecht bekannt gegeben.

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Aktion EMTV-Vereinsheimbier ist gestartet https://www.eckernfoerdermtv.info/aktion-emtv-vereinsheimbier-ist-gestartet/ EMTV Vorsitzender Tue, 27 Apr 2021 14:41:44 +0000 Neuer Beitrag Vereinsleben http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10625

Am Montag, 26. April 2021 geht es los. Das Bier mit unserem Vereinslogo ist wie Weiterlesen →

Der Beitrag Aktion EMTV-Vereinsheimbier ist gestartet erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

Am Montag, 26. April 2021 geht es los. Das Bier mit unserem Vereinslogo ist wie im letzten Jahr auch in den teilnehmenden Verbrauchermärkten „famila“ und „MARKANT“ in Eckernförde erwerbbar. Die Aktion endet am 28. August 2021.

Zur Tabellenübersicht der über 100 teilnehmenden Vereine: Vereinsheim – Auf ein Bier für den Sport! (lillebraeu.de)

Zur Webseite der Brauerei: lille – Brauerei. Kiel. (lillebraeu.de)

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10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 26. April 2021 https://www.eckernfoerdermtv.info/10-konzept-hygiene-und-verhaltensregeln-beim-emtv-gueltig-ab-montag-26-april-2021/ EMTV Vorsitzender Sat, 24 Apr 2021 15:20:11 +0000 Neuer Beitrag Vereinsleben Vorstand http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10606

10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregelnbeim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Weiterlesen →

Der Beitrag 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 26. April 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 24. April 2021
gültig ab 26. April 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 19. April 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen.

Die Änderungen zum 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Das Meerwasserwellenbad Eckernförde ist noch geschlossen. Ob und unter welchen Bedingungen wir unser Vereinsschwimmen wieder aufnehmen dürfen, obliegt der Entscheidung des Betreibers.

Die freiwillige Nutzung der Luca-App innerhalb der Sportgruppen ist vereinsweit freigegeben. Die Nutzung erfolgt in enger Abstimmung innerhalb der Sportgruppen, der verantwortlichen Übungsleiter*innen und den Spartenleiter*innen. Die Möglichkeit der Abgabe einer ausgefüllten Kontaktdatenerfassung zum Sportbeginn bleibt aber immer erhalten. Die notwendigen Verfahren sind mit den Spartenleiter*innen abgestimmt.

Dieses Konzept gilt ab dem 26. April 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen bei einer Inzidenz unter 100:

Die Sportausübung ist nur zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern.
  4. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung auf allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro Sport treibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig im Raum verteilt sind.
  5. Für von uns benannte Kaderathleten*innen gelten die Festlegungen dieses Konzeptes nicht. Dort gibt es Sondervereinbarungen.

Wahrscheinliche Festlegungen bei einer Inzidenz über 100:

Voraussichtlich ist die Sportausübung dann nur noch zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person im Freien (auch auf Außensportanlagen)
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Nach amtlicher Feststellung der Inzidenz über 100 wird durch eine zu erlassende Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Landesverordnung ergänzt. Dann wissen wir genau, was noch erlaubt ist.

Festlegungen im Einzelnen:

  1. Sport kann nur mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. Der Abstand von 1,50 m auf den Sportplätzen zueinander ist bei der Sportausübung einzuhalten. In den Sporthallen ist für jede Person eine Fläche von mindestens 80 m 2 vorzusehen mit einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Gesamtfläche der Sporthalle. Das heißt: Pro Person ist eine Fläche von ca. 9×9 m vorzusehen, die bei der Sportausübung regelmäßig nicht verlassen werden darf. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist bei der Sportausübung nicht zu tragen.
  2. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  3. Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
  5. Die Nutzung von Aufenthaltsräumen, Umkleidekabinen und  Duschen ist nicht gestattet.
  6. Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Sportstätten ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
  7. Die Erhebung von Kontaktdaten ist in Teilen zwingend vorgeschrieben. Zum Schutz unserer Mitglieder folgen wir den Empfehlungen unserer Fachverbände und Erheben die Kontaktdaten für jede Vereinssportgruppe. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt entweder über die Luca-App oder durch Übergabe eines ausgefüllten Nachverfolgungsnachweises am Treffpunkt an die / den Übungsleiter*in. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter Nachverfolgungsnachweis zu finden. Die Kontaktdatenerfassung ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  8. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps zu finden.
  9.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
  10. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    1. Bis zum Erreichen der Sportfläche gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
    2. Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    3. Ausnahme: Je eine Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden eines Haushalts darf die Außensportanlage betreten. Die Aufsichtspersonen dürfen sich aber nur am Rand der Sportanlage unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufhalten. Aufgrund der Personenbeschränkungen in den Sporthallen ist nur das Warten vor der Sporthalle unter gleichen Bedingungen erlaubt.
    4. Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: Sportartspezifische-Übergangsregeln zu finden.
    5. In den Sporthallen ist bei der Sportausübung ausreichend zu lüften (ca. alle 20 min).
    6. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
    7. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
    8. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.

Diese Festlegung gilt ausschließlich bei kontaktfreier Sportausübung und einer gleichmäßigen Verteilung der Sportreibenden auf der gesamten Fläche.

SporthalleSportflächeAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen über 14. LebensjahrAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen bis 14. Lebensjahr
Schulzentrum Halle I1.180 m21014
Schulzentrum Halle II980 m21012
Schulzentrum Halle III1.220 m21015
Wulfsteerthalle1.005 m21012
Fritz-Reuter Sporthalle960 m21012
Gudewerdt-Sporthalle961 m21012
Gudewerdt-Turnhalle365 m244
Pestalozzi-Turnhalle242 m233
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule108 m211
Willers-Jessen-Turnhalle187 m222
Richard-Vosgerau-Turnhalle316 m233
Sporthalle RBZ Fischerkoppelca . 300 m233

Gültigkeit:

Das 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 26. April 2021 bis auf weiteres!

Link zum 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 24. April 2021 als PDF-Version:
2021-04-24-10-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: Nachverfolgungsnachweis

Der Beitrag 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 26. April 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

Absage des 8. Ostseetriathlon Eckernförde 2021 https://www.eckernfoerdermtv.info/absage-des-8-ostseetriathlon-eckernfoerde-2021/ EMTV Vorsitzender Sat, 17 Apr 2021 14:39:28 +0000 Ostseetriathlon Vereinsleben http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10602

Hiermit gibt das Organisationsteam des Ostseetriathlon Eckernförde bekannt, dass letzte Woche entschieden wurde, den 8. Weiterlesen →

Der Beitrag Absage des 8. Ostseetriathlon Eckernförde 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

Hiermit gibt das Organisationsteam des Ostseetriathlon Eckernförde bekannt, dass letzte Woche entschieden wurde, den 8. Ostseetriathlon Eckernförde auch 2021 abzusagen. Die Ausführung des 8. Ausdauerwettkampfes in Eckernförde wird somit 2022 verschoben. Die derzeitige Lage, in vieler Hinsicht ungewiss, hat uns zu  dieser Entscheidung gezwungen. Wir hoffen auf ein Verbesserung der Gesamtsituation, so dass wir dann nächstes Jahr wieder wie gewohnt einen spannenden Wettkampf anbieten können.

für das Org. Team

Niebergall, Spartenleiter

Der Beitrag Absage des 8. Ostseetriathlon Eckernförde 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 29. März 2021 https://www.eckernfoerdermtv.info/9-konzept-hygiene-und-verhaltensregeln-beim-emtv-gueltig-ab-montag-29-maerz-2021/ EMTV Vorsitzender Sat, 27 Mar 2021 16:08:22 +0000 Neuer Beitrag Vereinsleben Vorstand http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10580

9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregelnbeim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Weiterlesen →

Der Beitrag 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 29. März 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 26. März 2021
gültig ab 29. März 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 26. März 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen.

Die Änderungen zum 8. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Schwimm- und Spaßbäder bleiben geschlossen. Die zuständigen Gesundheitsämter können die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder bis 14 Jahre erlauben. Diese Ankündigung auf der Webseite www.schleswig-holstein.de findet sich allerdings nicht in der neuen Landesverordnung wieder. Hier müssen wir abwarten, wie das Gesundheitsamt RD-Eck und der Betreiber des Meerwasserwellenbades reagieren.

Dieses Konzept gilt ab dem 29. März 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Diese Hygiene-und Verhaltensregeln richten sich auch nach dem vom 03. März 2021 beim Treffen der Ministerpräsident*innen und Kanzlerin vereinbarten Öffnungsschritten. Diese Vereinbarung ist einsehbar unter: https://www.eckernfoerdermtv.info/aktuelle-informationen-zu-den-neuen-oeffnungsschritten-fuer-unseren-sport/ .

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen:

Die Sportausübung ist nur zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern.
  4. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung auf allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro Sport treibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig im Raum verteilt sind.
  5. Für von uns benannte Kaderathleten*innen gelten die Festlegungen dieses Konzeptes nicht. Dort gibt es Sondervereinbarungen.

Festlegungen im Einzelnen:

  1. Sport kann nur mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. Der Abstand von 1,50 m auf den Sportplätzen zueinander ist bei der Sportausübung einzuhalten. In den Sporthallen ist für jede Person eine Fläche von mindestens 80 m 2 vorzusehen mit einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Gesamtfläche der Sporthalle. Das heißt: Pro Person ist eine Fläche von ca. 9×9 m vorzusehen, die bei der Sportausübung regelmäßig nicht verlassen werden darf. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist bei der Sportausübung nicht zu tragen.
  2. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  3. Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
  5. Die Nutzung von Aufenthaltsräumen, Umkleidekabinen und  Duschen ist nicht gestattet.
  6. Im öffentlichen Raum, zu dem auch Sammelpunkte gehören, ist der Verzehr alkoholischer Getränken untersagt.
  7. Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Sportstätten ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
  8. Die Erhebung von Kontaktdaten ist in Teilen zwingend vorgeschrieben. Zum Schutz unserer Mitglieder folgen wir den Empfehlungen unserer Fachverbände und Erheben die Kontaktdaten für jede Vereinssportgruppe. Der Nachverfolgungsnachweis ist bereits ausgefüllt von jeder/m Teilnehmer*innen und Übungsleiter*in zum Treffpunkt mit vollständigen Angaben mitzuführen und wird vom Übungsleiter*in eingesammelt. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-15-Nachverfolgungsnachweis-v04.pdf zu finden. Das Mitführen und Abgeben eines Nachverfolgungsnachweises ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  9. Für die Zukunft: Wir werden in die digitale Kontaktdatenverfolgung einsteigen, wenn eine behördliche Anbindung möglich und die Datenschutzsicherheit gewährleistet ist. Wir halten aber den Weg der Papierform parallel dazu aufrecht. Es muss sich also niemand Sorgen machen, nur weil vielleicht die Voraussetzungen zur Digitalkontakterfassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht vorhanden sind, dass ein Ausschluss vom Vereinssport droht.
  10. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps-2.pdf finden.
  11.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
  12. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    1. Bis zum Erreichen der Sportfläche gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
    2. Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    3. Ausnahme: Je eine Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden eines Haushalts darf die Außensportanlage betreten. Die Aufsichtspersonen dürfen sich aber nur am Rand der Sportanlage unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufhalten. Aufgrund der Personenbeschränkungen in den Sporthallen ist nur das Warten vor der Sporthalle unter gleichen Bedingungen erlaubt.
    4. Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/ zu finden.
    5. In den Sporthallen ist bei der Sportausübung ausreichend zu lüften (ca. alle 20 min).
    6. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
    7. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
    8. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.

Diese Festlegung gilt ausschließlich bei kontaktfreier Sportausübung und einer gleichmäßigen Verteilung der Sportreibenden auf der gesamten Fläche.

SporthalleSportflächeAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen über 14. LebensjahrAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen bis 14. Lebensjahr
Schulzentrum Halle I1.180 m21014
Schulzentrum Halle II980 m21012
Schulzentrum Halle III1.220 m21015
Wulfsteerthalle1.005 m21012
Fritz-Reuter Sporthalle960 m21012
Gudewerdt-Sporthalle961 m21012
Gudewerdt-Turnhalle365 m244
Pestalozzi-Turnhalle242 m233
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule108 m211
Willers-Jessen-Turnhalle187 m222
Richard-Vosgerau-Turnhalle316 m233
Sporthalle RBZ Fischerkoppelca . 300 m233

Gültigkeit:

Das 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 26. März 2021 bis auf weiteres!

Link zum 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 26. März 2021 als PDF-Version: http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2021/03/2021-03-26-9-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-15-Nachverfolgungsnachweis-v04.pdf

Der Beitrag 9. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 29. März 2021 erschien zuerst auf Eckernförder MTV.

EMTV-Sportheim: Unser Oster-Angebot 2021 Außerhausverkauf https://www.eckernfoerdermtv.info/emtv-sportheim-unser-oster-angebot-2021-ausserhausverkauf/ EMTV Vorsitzender Thu, 25 Mar 2021 16:18:04 +0000 EMTV-Sportheim Vereinsleben http://www.eckernfoerdermtv.info/?p=10573

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