Neue Coronaschutzverordnung und Spieltermine
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Auch nach der ab dem 29. März geltenden Coronaschutzverordnung ist das Tennisspielen unter freiem Himmel unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen grundsätzlich möglich. Das gilt z. B. für private Einzel, Doppel mit Personen des eigenen Hausstandes, Einzeltraining oder Gruppentraining von Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren. Es ist jedoch zu beachten, dass vor dem [...]

