Covid-19 Regelungen (29.5.)
Liebe Vereine,
gestern (27.5.) wurde die langersehnte neue COVID-19 Verordnung von Gesundheitsminister Anschober veröffentlicht.
Nach Rücksprache mit weiteren Fachverbänden ergeben sich für Taekwondo folgende neue Möglichkeiten.
- Die Indoorsportstätten dürfen wieder verwendet werden.
- Auch Duschen und Umkleiden dürfen benutzt werden.
- Im Trainingsbetrieb sollte ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden, dieser darf nur kurzfristig unterschritten werden.
- Es gibt keine Beschränkung von Sportlern auf Quadratmetern, wie zuletzt oftmals erwähnt.
- Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden.
- Auch die Richtlinien zu Veranstaltungen wurden weiter gelockert, sodass auch Gürtelprüfungen für Anfänger (ohne Hosinul und Kyrougi) möglich sind.
Nicht erlaubt sind bis dato Nahkampf bzw. Kontakttraining.
Der ÖTDV hat jedoch mit 8 weiteren Kampfsportfachverbänden ein Konzept zur gemeinsamen Vorgehensweise zur stufenweisen Erleichterung für Wettkampfsparrin erarbeitet. Ausgehend von Judo Austria wird dieses noch diese Woche dem Sportministerium präsentiert. Dabei wird abgezielt Wettkampftraining für Leistungssportler in den nächsten Wochen freizugeben und den kompletten Normalbetrieb bis September wieder herzustellen.
Des Weiteren appellieren wir an die Eigenverantwortung der Vereine und Sportler.
Alles Gute für den Trainingsstart indoor!