Rückkehr zur 3G-Regelung
Gemäß der ab 19.11.2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.02.2022) findet das Erwachsenentraining ab 04.03.2022 wieder nach der 3G-Regelung statt. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einer Testpflicht in der Schule unterliegen, können weiterhin ohne Beschränkung trainieren.

