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In Kürze

Neue Corona-Schutzverordnung NRW

Liebe Mitglieder, liebe Eltern,

für die kommende Zeit gelten für das Training die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 28.12.2021.

Das bedeutet für die Teilnahme am Training:

  1. Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Testnachweis für den Tag vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  2. Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten als getestet und benötigen für das Training keinen Testnachweis.

 

Wir danken für Ihr euer Verständnis.

Euer KSG-TEAM

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