Neue Corona-Schutzverordnung NRW
Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
für die kommende Zeit gelten für das Training die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 28.12.2021.
Das bedeutet für die Teilnahme am Training:
- Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Testnachweis für den Tag vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten als getestet und benötigen für das Training keinen Testnachweis.
Wir danken für Ihr euer Verständnis.
Euer KSG-TEAM