Teilnahme an Relegation setzt Mindestanzahl an Einsätzen voraus
Mindestens drei Punktspiele
Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen des Vereins, für den sie an Entscheidungsspielen teilnehmen wollen, entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben.
Das betrifft alle Spieler*innen die mitspielen, auch WES müssen mindestens drei Mal gespielt haben. Die Spieler*innen müssen ihre drei Mindesteinsätze nicht in der betreffenden Mannschaft gemacht haben.
Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung. (Ersatzgestellungen werden dabei mitgezählt.) Drei Einsätze bei den Damen oder drei Einsätze bei den Herren reichen, um bei Entscheidungsspielen einsatzberechtigt zu sein. Damen haben demnach eine Möglichkeit mehr, die Einsatzberechtigung für Entscheidungsspiele zu erhalten. Die Addition von Einsätzen bei Damen und Herren reicht ausdrücklich nicht.
Einzige Mannschaft in der Mannschaftsmeldung
Die einzige Mannschaft in einer Mannschaftsmeldung ist nicht die unterste Mannschaft, die in WO I 4.1 genannt wird.
Die Bedingung, dass nur Spieler*innen einsatzberechtigt sind, die mindestens drei Einsätze haben, gilt nur dann nicht, wenn in der Altersklasse mehr als eine Mannschaft gemeldet ist und dann nur für die unterste Mannschaft.
Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen
Ein Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen ist bis zum 20. April dem Spielleiter bekanntzugeben.