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Teilnahme an Relegation setzt Mindestanzahl an Rückrundeneinsätzen voraus

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Mindestens drei Punktspiele in der Rückrunde

Die teilnehmenden Spieler*innen bei den Entscheidungsspielen müssen in der Rückrunde mindestens bei drei Mannschaftsspielen im Einzel teilgenommen haben, bei den Damen- oder der Herren Mannschaftsmeldung, je nachdem welche Entscheidungsspiele es betrifft (Damen oder Herren). Das betrifft alle Spieler*innen die mitspielen, auch WES müssen in der Rückrunde mindestens drei Mal gespielt haben. Die Spieler*innen müssen ihre drei Mindesteinsätze nicht in der betreffenden Mannschaft gemacht haben. 

Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung. (Ersatzgestellungen werden dabei mitgezählt.) Drei Einsätze bei den Damen oder drei Einsätze bei den Herren reichen, um bei Entscheidungsspielen einsatzberechtigt zu sein. Damen haben demnach eine Möglichkeit mehr, die Einsatzberechtigung für Entscheidungsspiele zu erhalten. Die Addition von Einsätzen bei Damen und Herren reicht ausdrücklich nicht.

Einzige Mannschaft in der Mannschaftsmeldung

Die einzige Mannschaft in einer Mannschaftsmeldung ist nicht die unterste Mannschaft, die in WO I 4.1 genannt wird.

Die Bedingung, dass nur Spieler*innen einsatzberechtigt sind, die mindestens drei Einsätze haben, gilt nur dann nicht, wenn in der Altersklasse mehr als eine Mannschaft gemeldet ist und dann nur für die unterste Mannschaft.

 

Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen

Ein Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen ist bis zum 20. April dem Spielleiter bekanntzugeben.

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