Corona - Warnstufe
Ab sofort 3G-Regel im Tischtennis
Im wesentlichen gilt es folgendes zu beachten:
- Sportausübung beim
Trainings- und Übungsbetrieb sowie bei Wettkampf-veranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen
- § 28b IfSG
- § 18 CoronaVO
- § 14 Abs. 1 CoronaVO
- § 5 CoronaVO Sport - Unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
- Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht; in den Ferien in geschlossenen Räumen: 3G
Wir als Verein sind für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich.
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- Montag 17 Uhr
- Dienstag 18 und 19:30 Uhr
- Donnerstag 18 und 19:30 Uhr
- Nachweiskontrolle durch Anna (Montag), Jochen, Markus, Martin, Reinhard (Dienstag), Stefan (Donnerstag)
- Eintragen in die Anwesenheitsliste
- Zutritt zur Trainingsfläche

