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Corona - Alarmstufe 1 2G

Ab sofort 2G-Regel für Erwachsene im Tischtennis

das Land Baden Württemberg hat die Corona Verordnung Sport angepasst.
Im wesentlichen gilt es folgendes zu beachten:

 Folgende Personen sind von der Testpflicht bei der 2G+-Regelung ausgenommen:

  • Personen mit einer Boosterimpfung
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittel Nukleinsäurennachweis/PCR-Test erfolgen)

 Weitere Vorgaben:

  • Für ehrenamtlich tätige Trainer*innen gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen in der Alarmstufe I 2G.
  • In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten.
  • Volljährige Schüler*innen können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die allgemeinen 2G+- bzw. 2G-Zutrittsregelungen.
  • Schüler*innen zwischen 6 und 17 Jahren haben aktuell ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern. Dies gilt allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe I 6- bis 17-jährige nicht immunisierte Schüler*innen für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.

Wir als Verein sind für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich und werden den Zugang zur Trainingsfläche kontrollieren.

  • Pünktliches erscheinen zum Trainingsbeginn
    • Montag 17 Uhr
    • Dienstag 18 und 19:30 Uhr
    • Donnerstag 18 und 19:30 Uhr
  • Nachweiskontrolle durch Anna (Montag), Jochen, Markus, Martin, Reinhard (Dienstag), Stefan (Donnerstag)
  • Eintragen in die Anwesenheitsliste
  • Zutritt zur Trainingsfläche

Wer die Regeln nicht erfüllt, sollte erst gar nicht zur Halle kommen.

Da es sich bei der Landesverordnung um ein öffentliches Recht handelt, das wir als Verein umsetzen müssen. Seht also bitte bei der Zugangskontrolle von Diskussionen zum Thema ab, schlussendlich wollen wir alle möglichst schnell an die Platte.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de
Aktuelle Regelungen für den Sport im Land

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