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*** Corona-Update ab 13.01.2022 ***

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Ausnahmen von der Testpflicht

Mit der neuen Corona Schutz Verordnung, die ab dem 13.01. bis zum 09.02.2022 gültig ist,
sieht die Landesregierung Ausnahmen von der Testpflicht (dem "Plus" bei 2G+) vor.

Diese beziehen sich auf die u.a. Vorgaben und sind wie folgt gültig.

"Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen
innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren."

Das heißt, dass alle Personen, die die s.g. "Booster-Impfung" erhalten haben, von der Testpflicht befreit sind.
Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate nachweislich "positiv" waren, obwohl sie bereits die 1. und 2. Impfung erhalten haben.

Die Ausnahmen sind für Mitglieder einmalig, für Nicht-Mitglieder jedes mal, unmittelbar nach Betreten der Halle nachzuweisen.

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