2G+ Regelung beim Training
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Seit dem 30. Dezember gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
Für das TT-Training gilt daher die 2G+ Regelung:
Zutritt zu den Sporthallen haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen,
die zusätzlich noch einen Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorweisen müssen.
Wichtig:
– Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die bereits eine sogenannte „Boosterimpfung“ erhalten haben.
– Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren, gelten erst ab dem 10. Januar (Schulbeginn) durch die verbindlichen Schultestungen wieder als getestet.

