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Neue Corona-Verordnung in Baden- Württemberg - Stand: 16.08.2021

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Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die bisherige Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt und ermöglicht damit eine weitgehend uneingeschränkte Öffnung von Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Öffnung aller Bereiche ausschließlich für Personen, die unter die 3G-Regelung fallen, unterscheidet sich die neue Verordnung deutlich von der bisherigen Regelung.

In Zukunft unterscheidet die neue Corona-Verordnung zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen, heißt es in einer Rückmeldung der Landesregierung. Als immunisierte Personen gelten laut §4 der geltenden Fassung Personen, die gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen sind. Für diese Gruppe von Personen ist die Teilnahme an Angeboten des organisierten Sportbetriebs uneingeschränkt möglich. Bei nicht-immunisierten Personen gilt die Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses zur Teilnahme am Sportbetrieb.

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