Aktuelle Informationen vom Land Baden-Württemberg zur Corona-Pandemie
Weiterhin kein Tischtennis-Vereinssport bis 16. Mai!
Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft und besitzen Gültigkeit bis 16. Mai 2021.
Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Zusammenfassung
Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Einzelheiten
Corona-Krise: Beschlussfassung des Entscheidungsgremiums
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,
aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den Beschlüssen der Bundesregierung hat sich das vom erweiterten Vorstand gem. WO, Abschnitt M eingesetzte Entscheidungsgremium des Verbandes in seiner Sitzung am 17.03.2021 mit der Situation des Mannschafts- und Individualspielbetriebes befasst.
Die Beschlüsse können hier angeschaut werden.
Bleiben Sie gesund und weiterhin dem Tischtennissport gewogen!
Im Namen des Entscheidungsgremium
Klaus Hilpp, Hans-Peter Gauß, Jürgen Häcker, Wolfgang Heeren, Roland Pietsch
Neue Fassung (21.10.2020) BaTTV-Verhaltensregeln im Spielbetrieb
Sportausschuss Verhaltensregeln
Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg: Die neue Verordnung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2021.
hier: Corona-Verordnung Sport (Stand 22.10.20)
Corona-Verordnung Sport änderungen (Stand 22.10.20)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Funktionäre des Verbandes/Bezirke und Vereinsvertreter,
anbei die aktuelle Version (Stand: 18.09.2020) der Verhaltensregeln des Verbandes im Spielbetrieb. Es wurden Fehlerbeseitigungen bzw. Richtigstellungen vorgenommen. Die Änderungen sind blau gekennzeichnet.
Hier finden Sie die aktuellen Verhaltensregeln des Verbandes im Spielbetrieb (Stand: 18.09.2020).
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hilpp, Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Funktionäre des Verbandes / Bezirke,
da der Beginn der Saison 2020/2021 unmittelbar bevorsteht, möchten wir Ihnen Hinweise zum Spielbetrieb zukommen lassen.
Die Informationen zur Wettspielordnung wie zum Spielsystem (Doppel) sind verbindlich, weitere Informationen sind lediglich Empfehlungen des Verbandes. Entscheidungsträger sind jeweils die örtlichen Behörden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim kommenden Spielbetrieb und bleiben Sie gesund!
Hygienekonzept für Vereine - Wichtiges auf einen Blick >
Klaus Hilpp
Präsident
Landesverordnung Baden-Württemberg
Neue Corona-Verordnung Sport ab 14. September
Die Verordnung gilt nun auch für temporäre Sportstätten und den öffentlichen Raum, Mannschaften dürfen in voller Stärke trainieren, Wettkämpfe dürfen mit insgesamt bis zu 500 Sportler*innen und Zuschauer*innen stattfinden und die ebenfalls aktualisierte Corona-Verordnung Saunen und Bäder hebt einige Beschränkungen für den Schwimmsport auf.
Die aktuellen Änderungen in den Corona-Verordnungen werden hier ausführlich dargestellt.
• Corona-Ankündigung gültig ab 1. Juli 2020
• Corona-Verordnung gültig ab 1. Juli 2020

