Corona & Sport: Gesetzliche Auflagen bis 31.03.2021
In Sachsen gelten ab dem 8. März neue Corona-Regeln. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das betrifft auch schrittweise Lockerungen im Breitensport. Trotz dieser freudigen Nachricht hat das sächsische Kabinett beschlossen, vorerst alle Sportanlagen und -einrichtungen für den Amateur- und Freizeitsport geschlossen zu halten.
Weitere Lockerungen können bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100 und bei der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 von den Landkreisen oder den kreisfreien Städten eingeführt werden. Wir werden an dieser Stelle zeitnah über Änderungen informieren!
Detaillierte Darstellung der Öffnungsschritte für den Sport. Grafik: DOSB
Weitere Informationen (Veröffentlichung des Stadtsportbundes Leipzig vom 08.03.2021):
FREISTAAT SACHSEN
Seit 12.02.2021 gilt eine aktualisierte Sächsische Corona-Schutzverordnung inkl. einer weiteren Allgemeinverfügung Hygienemaßnahmen. Auf der Website des Landessportbundes Sachsen werden fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein kompakt aufbereitet (Corona FAQ) und zum Nachlesen bereitgestellt.
- Sächsische Corona_Schutz_Verordnung 08.03.2021 bis 31.03.2021
- Allgemeinverfügung Hygienemaßnahmen 08.03.2021 bis 31.03.2021
- wichtige Infos zum Thema HYGIENEKONZEPT vom 29.09.2020
- weitere Informationen: Freistaat Sachsen
STADT LEIPZIG
Kommunale Sportanlagen bleiben entsprechend der Bestimmungen der gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Dezember bis auf Weiteres für den Vereinssport geschlossen.
- Schwimmhallen und Saunen der Leipziger Sportbäder sind seit Montag, 2. November 2020, aufgrund der bisher bekannten Informationen der Bundesregierung geschlossen. Weitere Infos und FAQ´s finden Sie hier.
- Info Nutzung Pachtanlagen-Pächterbrief 27.01.2021
- weitere Informationen: Stadt Leipzig

