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Corona-Saison: Bundestag verhindert Härten bei Verlust der Stammspieler-Eigenschaft

JH / SH 21.11.2020

Frankfurt/Main. Als Reaktion darauf, dass in allen Landesverbänden aufgrund der COVID-19-Pandemie bis Ende dieses Jahres vielfach nur ein Bruchteil der Mannschaftskämpfe der Vorrunde ausgetragen werden kann und die Situation in der Rückrunde ungewiss ist, hat der Bundestag des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) am Samstag, 21. November, Änderungen an der Wettspielordnung beschlossen, die den Verlust und die Wiedererlangung des Stammspielerstatus für die laufende Spielzeit regeln.

Während in einer "normalen" Halbserie jeder Stammspieler bei den Damen und Herren (gemäß Ziffer 1.3.1 des Abschnitts H der WO) mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten muss, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können, gilt wegen der Corona-Krise für Vor- und Rückrunde 2020/21 eine Ausnahme: Auch ohne überhaupt ein Spiel absolviert zu haben, verlieren Spielerinnen und Spieler ihren Stammspielerstatus nicht. Wer also als Stammspieler in der Vorrunde oder Rückrunde dieser Spielezeit gestartet ist, bleibt das auch nach der betroffenen Halbserie. In dieser Spielzeit kann also kein Spieler bei Damen und Herren seinen Stammspielerstatus verlieren.

Für Akteure, die als Reservespieler/innen in die Saison gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde oder Rückrunde wieder zu Stammspielern werden möchten, gibt es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reicht in der Saison 2020/21 sowohl in der Vorrunde als auch in der Rückrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins in der betreffenden Halbserie teilgenommen hat. In der folgenden Halbserie dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden.

Einsatz in Entscheidungsspielen leichter möglich

Da sich viele Verbände zurzeit auf einen rudimentären Spielbetrieb auch in der Rückrunde werden beschränken müssen, hat der Bundestag die Voraussetzungen für die Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen gemäß Ziffer 4.1 des Abschnitts I der WO vereinfacht: Es gibt ausnahmsweise keine vorgegebene Zahl von Mindesteinsätzen: Auch Spielerinnen und Spieler, die in der betreffenden Halbserie keine Punktspiele bestritten haben, dürfen in den Entscheidungsspielen eingesetzt werden.


 

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