Sportausschuss beschließt Anpassung der WO für die laufende Saison
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Sportausschuss mit dem Thema, dass viele Vereine derzeit bewegt, ausgiebig befasst. Was passiert mit Mannschaften, die im Laufe dieser Spielzeit vom Spielbetrieb abgemeldet werden bzw. durch dreimaliges Nicht-Antreten vom Spielbetrieb gestrichen werden müssen?
Bisher mussten diese Mannschaften, sofern sie in der darauffolgenden Spielzeit wieder am Spielbetrieb teilnehmen wollten, dann in der untersten Spielklasse des Kreises neu beginnen.
Da bereits jetzt viele Mannschaften aus dem Spielbetrieb abgemeldet wurden und der Rückzug von weiteren Mannschaften in Abhängigkeit der Entwicklungen der Pandemie unkalkulierbar ist, hat sich der Sportausschuss einstimmig für eine Änderung der WO-Ergänzungen in der aktuellen Spielzeit entschieden.
In WO G 7.4 sind die Folgen von Zurückziehung und Streichung für die folgende Spielzeit geregelt. Die Ergänzung lautet nun:
Im Zuständigkeitsbereich des RTTVR gilt WO G 7.4.1 ohne Ausnahme. Nur für...