Spielabbruch gegen CP Reutlingen
Das Sportgericht hat sein Urteil für das Spiel der Fußballer am 3. Spieltag gegen den CP Reutlingen ausgesprochen. Das Sportgericht empfindet den Spielabruch des Schiedsrichters nach Prüfungen der Stellungnahmen der beiden Vereine und des Unparteiischen für korrekt und wertet das Spiel zugunsten des TB Metzingen mit 3:0.