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Wiederaufnahme des Sport-/Trainingsbetriebs

Am Montag, 10. Januar 2022, dürfen wir wieder mit dem Sport-/ Trainingsbetrieb beginnen!

Wir werden uns hierbei komplett an der Niedersächsischen Corona-Verordnung orientieren – mit einer einzigen Ausnahme: Vorerst (d.h. bis zum 16.01.2022) bleiben unsere Duschen & Umkleiden geschlossen!! Je nach Infektionsgeschehen und weiteren Entwicklungen werden wir am 13./14.01.2022 über eine Öffnung/weitere Sperrung der Umkleiden & Duschen entscheiden und dies auch rechtzeitig kommunizieren…


Outdoor-Sport (d.h. Sport unter freiem Himmel)
Für „Sport unter freiem Himmel“ gilt (weiterhin) die 2G-Regel. Der Übungsleitende/Trainer ist für die Einhaltung dieser 2G-Regel verantwortlich. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Bei Nicht-Kontaktsportarten (bspw. Leichtathletik, Pétanque) kann natürlich sehr gerne ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden (=> Empfehlung/Wunsch).
Vorerst (d.h. bis zum 16.01.2022) bleiben die Duschen & Umkleiden geschlossen!!


Indoor-Sport (d.h. Sport in der Sport-/Turnhalle bzw. im Clubraum/Kraftraum)
Der „Sport in geschlossen Räumen“ ist ausschließlich unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt! Dies bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Sofern bereits eine Booster-Impfung erfolgt ist (bitte an den Nachweis denken), entfällt der negative Testnachweis! Der Übungsleitende/Trainer ist für die Einhaltung dieser 2G-Regel verantwortlich. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2Gplus-Regel nicht. Während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen muss – außer bei der Sportausübung – eine FFP2-Maske getragen werden (Kinder unter 6 Jahren benötigen KEINE Maske, für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine einfache Maske/Alltagsmaske aus)!

Wenn sich der Übungsleitende/Trainer dazu entscheidet, sein Sportangebot kontaktlos (d.h. mit mindestens 2m Abstand zum nächsten Mitglied/Teilnehmenden => d.h. mindestens 10qm/Person) durchzuführen, ist die 2G-Regelung (d.h. ausschließlich geimpft oder genesen – ein zusätzlicher Testnachweis wäre NICHT erforderlich) ausreichend.
Der Übungsleitende/Trainer kann selbstverständnis bei kontaktlosen Sportangeboten (bspw. Herzsport, Seniorensport) oder auch trotz Booster-Impfung entscheiden, dass ALLE Mitglieder einen negativen Corona-Test verpflichtend für ihre Teilnahme vorzeigen müssen. Bitte informiert Euch bei Eurem Übungsleitenden/Trainer über die jeweils geltende Umsetzung…



Ergänzende Informationen

  • Die aktuellen Corona-Regeln der SG Letter 05 (Stand 07.06.2021) sind auch weiterhin gültig und sind dieser pdf-Datei zu entnehmen.
  • Auch die Kontaktdatenerhebung/das Pflegen von Teilnehmendenlisten muss weiterhin erfolgen.
  • Jeder der/die teilnehmen will, muss einen Nachweis vorlegen.
  • Der Verantwortliche (Trainer, Übungsleitende, etc.) muss diesen Nachweis aktiv einfordern und muss den Zutritt/die Teilnahme verweigern, wenn dies nicht passiert.
  • WICHTIG bei Tests: Es muss eine Bescheinigung vorgelegt werden (Schnelltest oder PCR-Test beispielsweise aus einer Apotheke oder einem Testzentrum), ein Selbsttest zu Hause reicht nicht aus.
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