Konkrete Auswirkungen für Arbeitgeber durch höhere Pfändungsfreigrenzen (SAZBIKE)
Zum 1. Juli 2025 steigen erneut die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland – und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese automatisch korrekt anzuwenden. Für Fahrradhersteller und -händler mit Mitarbeitenden in Lohnpfändung oder Privatinsolvenz