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Corona & Sport

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Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner darüber informiert, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind. Nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt dies auch für den organisierten Sport – auch wenn die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Sportbetrieb diese Neuerung noch nicht beinhaltet. Als vollständig immunisiert gelten:
  • Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben ("Boosterimpfung")
  • genesene Personen
Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen. Quelle: Pressemitteilung LSB vom 13.12.2021.

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