PCR Testplicht für ungeimpfte Teilnhemer in Innenräumen
Ab dem 03.11.2021 gilt in Baden Württemberg die sogenannte Corona Warnstufe (Warnstufe: Infektionsgefahr Stufe 4). Dies bedeutet, das Ungeimpfte einen negativen PCR Test vorweisen müssen der nicht älter als 48 Stunden ist, wenn sie an Trainings oder Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchten.
Gemäss Gesundheitsamt Waldshut zählen bei uns die Gaststätte, die 10 Meter und auch die 25 Meter Halle zu Innenräumen. Die Übungsleiter, die Trainings in diesen Räumen veranstalten, sind angehalten den Nachweis zu erfassen und zu dokumentieren.
Weitere Details zu der aktuellen Verordnung gibt es hier: Warnung.bund.de - Corona-Regeln
Grundsätzlich gilt: Abstand + Hygiene + Maske im Alltag + Corona-Warn-App + Lüften
Für Geimpfte und Genesene: Keine Testpflicht + keine Ausgangsbeschränkungen + keine Kontaktbeschränkungen
Im Auftrag der Vorstandschaft
Andreas Isele
EDV - Öffentlichkeitsarbeit

