Gebührenbefreiung Transparenzregister
Gebührenbefreiung Transparenzregister
Zum 01.08.2021 trat die Reform des Transparenzregisters in Kraft. Es gibt Sonderreglungen für Vereine:
Die doppelte Pflege und der dadurch erhöhte Bürokratisierungsaufwand wurde während des Gesetzgebungsverfahrens von Branchen- und Sportverbänden erheblich kritisiert. Zumindest für Vereine konnte eine Vereinfachungsregelung erzielt werden: Für sie gilt, dass die registerführende Stelle automatisch die Angaben aus dem Vereins- in das Transparenzregister übernimmt. Nur falls dem Vereinsregister die aktuellen Daten nicht vorliegen, müssen Vereine handeln, und zwar unverzüglich.
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine)

