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Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen” (Anhang auf www.dsb.de einsehbar), eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen. Bereits Ende März hatte der Deutsche Schützenbund in aller Deutlichkeit gegen den Referentenentwurf (Stand 18.03.2021) Stellung genommen (Link siehe www.dsb.de). Zwar begrüßt der DSB nach wie vor selbstverständlich jede Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch Kranken den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Aber schon die im Referentenentwurf aufgeführten Maßnahmen waren größtenteils ungeeignet, datenschutzrechtlich höchst bedenklich und diskriminierend gegenüber einem gesetzestreuen Teil der Zivilgesellschaft, den Sportschützinnen und Sportschützen sowie weiteren Legalwaffenbesitzern.
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Erleichterungen für Vereine beim Transparenzregister in Sicht Gute Nachrichten für die über 14.000 DSB-Vereine! Im Zuge des laufenden parlamentarischen Verfahrens zur Geldwäscherichtlinie könnte es noch im Mai – die Schlussberatungen sind im Finanzausschuss für den 19. Mai geplant – zu Erleichterungen für gemeinnützige Vereine bei der Meldung im Transparenzregister bzw. der Beantragung der Gebührenbefreiung kommen. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden hatte der DSB immer wieder auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt, die unnötige Bürokratie kritisiert und auf das Unverständnis der Basis hingewiesen. Zuletzt hatte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels direkt an das zuständige Bundesfinanzministerium geschrieben und die Sichtweise des DSB dargelegt. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels begrüßt die eingeschlagene Richtung: „Es wurde Zeit, dass dieser Schritt auf dem Weg der Entbürokratisierung für die vielen ehrenamtlich Tätigen in unseren Vereinen endlich erfolgt.” Nach intensivem Lobbying von DOSB, auch mit Partnern aus dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, vielen Mitgliedsorganisationen und nicht zuletzt vielen Vereinen an der Basis, haben die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD nach Gesprächen mit dem federführenden Bundesministerium für Finanzen (BMF) signalisiert, dass die Botschaft angekommen ist und nun Erleichterungen folgen werden. Neben einer pragmatischen und unbürokratischen Zwischenlösung ist es das Ziel, einen automatischen Datenabgleich zwischen dem Vereins- und dem Transparenzregister von 2024 an zu realisieren.
Erleichterungen für Vereine beim Transparenzregister in Sicht Gute Nachrichten für die über 14.000 DSB-Vereine! Im Zuge des laufenden parlamentarischen Verfahrens zur Geldwäscherichtlinie könnte es noch im Mai – die Schlussberatungen sind im Finanzausschuss für den 19. Mai geplant – zu Erleichterungen für gemeinnützige Vereine bei der Meldung im Transparenzregister bzw. der Beantragung der Gebührenbefreiung kommen. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden hatte der DSB immer wieder auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt, die unnötige Bürokratie kritisiert und auf das Unverständnis der Basis hingewiesen. Zuletzt hatte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels direkt an das zuständige Bundesfinanzministerium geschrieben und die Sichtweise des DSB dargelegt. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels begrüßt die eingeschlagene Richtung: „Es wurde Zeit, dass dieser Schritt auf dem Weg der Entbürokratisierung für die vielen ehrenamtlich Tätigen in unseren Vereinen endlich erfolgt.” Nach intensivem Lobbying von DOSB, auch mit Partnern aus dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, vielen Mitgliedsorganisationen und nicht zuletzt vielen Vereinen an der Basis, haben die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD nach Gesprächen mit dem federführenden Bundesministerium für Finanzen (BMF) signalisiert, dass die Botschaft angekommen ist und nun Erleichterungen folgen werden. Neben einer pragmatischen und unbürokratischen Zwischenlösung ist es das Ziel, einen automatischen Datenabgleich zwischen dem Vereins- und dem Transparenzregister von 2024 an zu realisieren.

