Referentenentwurf zum WaffG
Mit großem Unverständnis und Unmut hat der Deutsche Schützenbund auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur "Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" reagiert. In der anhängenden DSB-Stellungnahme wird die BMI-Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, ausdrücklich begrüßt. Der DSB hält die aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele jedoch für nicht geeignet.
Unverständnis herrscht zum einen über die Vorgehensweise des Ministeriums, denn erst am 4. März verneinten die Ministeriums-Vertreter im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Inhaltlich wendet sich der DSB in erster Linie gegen folgende Überlegungen:
- einer verpflichtenden Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter (§ 6 Abs.1a Waffengesetz),
- der Einbindung und Mitteilungspflicht anderer Behörden (§ 6b Waffengesetz),
- der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involvierten Behörden der Waffenbehörde im Nachgang erhaltene Erkenntnisse mitzuteilen (§ 6a Waffengesetz).
- DSB-Stellungnahme zum BMI-Referentenentwurf zur "Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" (PDF: 198 kByte),
- BMI-Referentenentwurf zur "Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" (PDF: 167 kByte).

