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Referentenentwurf zum WaffG

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Mit großem Unverständnis und Unmut hat der Deutsche Schützen­bund auf einen Referenten­entwurf des Bundes­ministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur "Verbes­serung waffen­recht­licher Personen­überprü­fungen" reagiert. In der anhän­genden DSB-Stellung­nahme wird die BMI-Bestre­bung, Extre­misten, Krimi­nellen oder psychisch kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, aus­drücklich begrüßt. Der DSB hält die aufge­führten Maß­nah­men zur Errei­chung der Ziele jedoch für nicht geeignet. Unverständnis herrscht zum einen über die Vor­gehens­weise des Mini­steriums, denn erst am 4. März verneinten die Mini­steriums-Vertre­ter im Rahmen eines Sicher­heits­gesprächs mit den aner­kannten Schieß­sport­verbänden eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legis­latur­periode. Inhaltlich wendet sich der DSB in erster Linie gegen folgende Über­legun­gen:
  • einer verpflichtenden Regel­abfrage der Waffen­behörde an die Gesund­heits­ämter (§ 6 Abs.1a Waffen­gesetz),
  • der Einbindung und Mitteilungs­pflicht anderer Behörden (§ 6b Waffen­gesetz),
  • der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involv­ierten Behörden der Waffen­behörde im Nach­gang erhal­tene Erkennt­nisse mitzu­teilen (§ 6a Waffen­gesetz).
Vor allem die Einbindung und Mitteilungs­pflicht aller Behörden, die in keinem Zusammen­hang mit dem Waffen­recht stehen, öffne aus Sicht des DSB einem "Denun­zianten­tum" Tür und Tor. In Bezug auf die Infor­mations­pflicht der Gesund­heits­ämter sieht der DSB einen groben Verstoß gegen daten­schutz­rechtliche Rege­lungen und einen Eingriff in höchst­persön­liche Rechte. Infolge­dessen hält der DSB eine zwang­läufig gefor­derte mögliche Ent­bindung von der ärzt­lichen Schweige­pflicht für mehr als fraglich. Hinzu kommt in diesem Zusam­menhang, dass die fachliche Qualifi­kation und Beur­teilung der Gesund­heits­ämter in Bezug auf die waffen­rechtliche persön­liche Eignung von Sport­schützen zweifel­haft ist. „Wir unterstützen den Gesetzgeber bei der Bekämpfung gegen den illegalen Waffen­besitz und allen ziel­führen­den Maß­nahmen, um Perso­nen, die nicht zuver­lässig im Sinne des Waffen­rechts sind, den Zugang zu Waffen zu erschweren oder bestenfalls unmöglich zu machen. Statt jedoch die beste­henden Gesetze und aktuell verant­wort­lichen Behörden koor­diniert und ziel­führend einzu­setzen, blähen die neuen Vor­schläge nur den Ver­waltungs­apparat auf und belasten unsere Mitglieder. Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Voll­zugs­defizit”, positioniert sich DSB-Vize­präsident Walter Wolpert klar. Der DSB befürchtet insgesamt ein "Bürokratie­monster mit zusätz­lichen Kosten und deut­lichen Ein­schnit­ten in die Persön­lich­keits­rechte sowie den Daten­schutz seiner Mitglieder, zumal bei allem Aufwand kein signifi­kanter Sicher­heits­gewinn erken­nbar ist. Insgesamt stellt sich der DSB die Frage, wie die Behörden mit ihren Mitarbeitern die zusätz­lichen Aufgaben über­haupt erfüllen sollen. Ein Blick auf die momen­tane Situation der Gesund­heit­sämter mag dies ver­deut­lichen. In der detaillierten Stellung­nahme sind die zentralen Kritik­punkte des Deut­schen Schützen­bundes aufgeführt, der sich weiterhin mit allem Nach­druck gegenüber der Politik für seine Mitglieder und den Schieß­sport einsetzen wird. Anhänge:
  • DSB-Stellungnahme zum BMI-Referentenentwurf zur "Verbesse­rung waffen­rechtlicher Personen­über­prü­fungen" (PDF: 198 kByte),
  • BMI-Referentenentwurf zur "Verbesserung waffen­rechtlicher Personen­über­prüfungen" (PDF: 167 kByte).
dsb

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