Virtuelle Mitgliederversammlung und Verschiebung der MV wird erleichtert
Virtuelle Mitgliederversammlung und Verschiebung der MV wird erleichtert
Die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung (MV) und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert.
Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt (Drucksache 761/20). Die Neuregelung enthält zwei Änderungen zum Vereinsrecht:
- Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert.
- Die Möglichkeit zur Verschiebung der MV wird gesetzlich klargestellt.
Das Gesetz tritt am 28.02.2021 in Kraft. Diese Übergangsregelung gilt bis Ende 2021.
Weitere Information sind auf vereinsknowhow.de zu finden.

