Sportschießen
News melden
Nachrichten

Sport im "Lockdown light"

0 4
Seit Montag bis vorr. 30. November gilt in Thüringen - ergänzend zu den bisherigen Verordnungen - die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO).  Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen gestattet. Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung im Freizeit- und Amateursport zuzuordnen sind, also auch Schützenhäuser als Versammlungs- und Begegnungsstätten (nicht als Schießstätten), sind vorläufig zu schließen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist auch der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen untersagt. Ausgenommen vom Verbot ist der Individualsport ohne Körperkontakt - hier ist auch explizit der Schießsport genannt - allerdings nur, wenn er allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeführt wird. Immerhin müssen Sportanlagen lt. Landesverordnung nicht grundsätzlich geschlossen werden. Genaueres für die Sportstättennutzung vor Ort regeln die Umsetzungsbestimmungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich sind und bleiben die regionalen Behörden die entscheidenden Ansprechpartner für die Umsetzung der be­schlosse­nen Regelungen, die Sport­stättennutzung betreffend. Genutzt werden dürfen aufgrund der aktuellen Verordnung Schießstände allerdings nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts (s.o.). Eine Zustimmung der regionalen Verwaltung zur Nutzung sollte, ggf. mit einem aktualisierten Hygienekonzept, dafür unbedingt vorher eingeholt werden. Die Verordnung lässt die bisherige Nutzung von Schießständen mit mehreren Bahnen (Abtrennung durch Trennschirme) sowie den normalen Trainingsbetrieb mit mehreren Schützen unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen derzeit nicht zu.
Des Weiteren sind auch Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen von Sport- (also auch Schützen-) vereinen sowie Maßnahmen der Aus- und Fortbildung als Präsenzveranstaltung derzeit nicht möglich, da diese zum organisierten Sportbetrieb gezählt werden uns somit nicht erlaubt sind. Auch wenn es schwer fällt, sind jetzt erneut Teamgeist, Solidarität und Geduld in der Thüringer Schützenfamilie gefragt, um durch Kontaktreduzierung einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und schnellstmöglich eine Rückkehr in den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen. Der TSB bittet deshalb seine Mitglieder eindringlich um Beachtung der Bestimmungen. Alleingänge können zu erheblichen finanziellen Belastungen der Vereine und der Schädigung des Ansehens unserer Sportart und der Verbandes führen! Zum Informationsportal der Thüringer Landesregierung FAQs des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung der Sonderverordnung Weitere aktuelle Information speziell für den Sport findet ihr auch auf den Seiten des LSB.
Das Präsidium des TSB
Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Go Paintball
Schützenverein-PSC Waidmannslust 1908 Sandweier e.V.
Go Paintball

Read on Sportsweek.org:

Deutscher Schützenbund
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V. (NSSV)
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V. (NSSV)
Deutscher Schützenbund
Deutscher Schützenbund

Andere Sportarten

Sponsored